Das hätte man sich vor fünf Jahren kaum zu träumen gewagt: Gerade mal 85 Mitarbeiter hatte 2014 der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zur Verfügung. Seither wurde die Behörde kontinuierlich aufgewertet und mit mehr Stellen ausgestattet.
So auch im kommenden Jahr: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat kürzlich weitere 67 Stellen für die Datenschutzbehörde gebilligt, eine Steigerung um mehr als ein Viertel von derzeit 250 Stellen. Das Plenum des Bundestags muss der Erhöhung noch zustimmen, was jedoch als Formsache gilt.
Mit der verbesserten personellen Ausstattung will der BfDI Ulrich Kelber unter anderem die Aufsicht über die Sicherheitsbehörden verstärken, neue Aufgaben rund um die Digitalisierung im Gesundheitswesen wahrnehmen und verstärkt in internationalen Gremien mitarbeiten können, heißt es in einer Pressemitteilung.
Mehr Arbeit durch DSGVO
Abseits dessen versteht Kelber seine Behörde auch als Frühwarnsystem: „Am liebsten beraten wir bei der Gesetzgebung, der Einführung neuer Systeme und Geschäftsmodellen von Beginn an, damit es am Ende gar nicht zu Konflikten mit dem Datenschutz kommt“, sagt Kelber.
Die stetige Aufstockung war notwendig geworden, weil einerseits die Datenschutzprobleme nicht abreißen wollen, andererseits die seit 2016 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nationale Datenschützer mehr in die Pflicht nimmt.
Im Tätigkeitsbericht des Vorjahres ist die Rede von insgesamt 6.507 allgemeine Anfragen und 3.108 Beschwerden, die den BfDI erreicht hätten. Zudem gingen bei den der Aufsicht des BfDI unterliegenden Stellen, etwa bei Bundesbehörden, Finanzämtern oder Arbeitsagenturen, 7.300 Datenschutzverstöße ein.
Ächzende Landesdatenschutzbehörden
Mit den neu erhaltenen Ressourcen will der BfDI auf europäischer Ebene darauf hinwirken, die Umsetzung der DSGVO in verbindliche und detaillierte Regelungen voranzutreiben. An diesen sollen sich Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten orientieren.
Zudem sollen etwa das „Tracking von Nutzern über Geräte und Plattformen hinweg sowie der unzureichende technische Schutz von Daten zurückgedrängt werden“ – wenn es denn die EU schafft, die seit Jahren auf Eis liegende e‑Privacy-Richtlinie erfolgreich zu verabschieden.
Der Bundesbeauftragte appelliert an die Landesparlamente, auch die Landesdatenschutzbehörden besser personell auszustatten. Diese ächzen vor Überlastung und haben sogar Schwierigkeiten dabei, gesetzliche Fristen einzuhalten. „Der Deutsche Bundestag hat es vorgemacht und gezeigt, dass er die Bürgerrechte in der Praxis durchsetzen will und wird“, sagt Kelber. Viele Landesdatenschutzbehörden seien dagegen nach wie vor massiv personell unterbesetzt. „Das muss endlich anders werden.“
Korrektur: Passage im Abschnitt zu der Anzahl der im letzten Berichtsjahr eingegangenen Beschwerden korrigiert und richtiggestellt, welche Behörden der Aufsicht des BfDI unterliegen.
